


Als gemeinnützig werden Stiftungen anerkannt,
die folgende Zwecke selbstlos fördern:
1. Gemeinnützige Zwecke
Kunst
Kultur
Sport
Bildung und Wissenschaft
Völkerverständigung
Entwicklungshilfe
Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz
2. Mildtätige Zwecke
Behinderte
Alte
Kranke
Bedürftige
3. Kirchliche Zwecke
Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, wie die katholische Kirche und die evangelischen Landeskirchen, z.B. für Kirchenrenovierungen bzw. -unterhalt, Ausbildungsförderung oder Besoldung und Altersversorgung von Geistlichen.
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Gesellschaftliche Anerkennung genießen ... | |
| Die Gründe, eine Stiftung ins Leben zu rufen, sind ausgesprochen vielfältig ... |
Helaba Trust Stiftungsmanagement mit renommierten Kooperationspartnern:
Von der Idee bis zur „Arbeitsfähigkeit“ einer Stiftung – wir bieten Know-how aus einer Hand.
Errichtung und Betreuung
Konzeption der Stiftungslösung, Anerkennungsverfahren, Abstimmung mit Aufsichts- und Finanzbehörden, Strategiegespräche
Verwaltung
Rechnungslegung, Jahresabschluss, Förderverwaltung, Korrespondenz mit Finanzverwaltung und Stiftungsaufsicht, Mitarbeit in Stiftungsgremien
Vermögensmanagement
Individuelle Vermögensverwaltung entsprechend gesetzlichen Regelungen und Stifterwillen
| Definition Stiftungen | |
| Eine Stiftung zeichnet sich dadurch aus, dass ein Vermögen einem bestimmten, auf Dauer angelegten Zweck unwiderruflich gewidmet wird. Nur Erträge werden für den Stiftungszweck ausgeschüttet, das Vermögen bleibt auf Dauer in seiner Leistungskraft erhalten. |
Kontakt Stiftungen

Elke Kurlbaum-Stanzel
Leitung Stiftungsmanagement
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