


Die Gründe, eine Stiftung ins Leben zu rufen, sind ausgesprochen vielfältig und werden wesentlich von der Persönlichkeit und dem Lebensumfeld des Stifters bestimmt. Vielen Menschen liegt beispielsweise ihre Stadt bzw. Region besonders am Herzen oder ein spezielles Projekt, das nachhaltig gefördert werden soll.
Die Stiftung ist beispielsweise auch das ideale Instrument für Menschen, die keine Nachkommen oder nahen Verwandten haben. Die Übertragung auf eine – möglicherweise mit dem eigenen Namen versehene – Stiftung sichert das im Laufe des Lebens geschaffene Vermögen weit über den Tod hinaus. Es wird nicht zum „Tropfen auf dem heißen Stein“ klammer Staatskassen. Sind Nachkommen vorhanden, ist deren Absicherung nicht selten bereits so gut, dass zumindest für Vermögensteile eine sinnhafte alternative Verwendung gesucht wird.
Die Versorgung der Familie kann als Nebenaspekt bei der Stiftungsgründung allerdings berücksichtigt werden. Das Kriterium der Gemeinnützigkeit setzt der Gestaltung der Stiftungssatzung zwar Grenzen, es ist aber zulässig, bis zu einem Drittel der Erträge aus dem Stiftungsvermögen für den Unterhalt des Stifters und seiner nächsten Angehörigen zu verwenden.
Welche Gründe auch immer die Entscheidung für eine Stiftungserrichtung dominieren, verdient das Engagement des einzelnen – gerade in Zeiten des staatlichen Rückzugs aus vielen Bereichen – die uneingeschränkte gesellschaftliche Anerkennung.
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| Definition Stiftungen | |
| Eine Stiftung zeichnet sich dadurch aus, dass ein Vermögen einem bestimmten, auf Dauer angelegten Zweck unwiderruflich gewidmet wird. Nur Erträge werden für den Stiftungszweck ausgeschüttet, das Vermögen bleibt auf Dauer in seiner Leistungskraft erhalten. |
Kontakt Stiftungen

Elke Kurlbaum-Stanzel
Leitung Stiftungsmanagement
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