


Die Errichtung einer Stiftung vollzieht sich in mehreren Schritten:
1. Stiftungszweck und -vermögen festlegen
Fördern, worauf es Ihnen ankommt! Dabei Gemeinnützigkeit sicherstellen. Stiftungszweck und -vermögen müssen zusammenpassen.
2. Stiftungssatzung erstellen
Das Herzstück der Stiftung! Über die Satzung die langfristige Arbeitsfähigkeit der Stiftung sicherstellen.
3. Stiftung errichten und Vermögen übertragen
Mit der Unterschrift unter die Satzung ist die Stiftung errichtet. Das Vermögen geht mit der Übertragung unwiderruflich auf die Stiftung über.
4. Anerkennung beantragen
Finanzamt und – bei rechtsfähigen Stiftungen – Stiftungsaufsicht sind gefragt.
5. Stiftungskonzept umsetzen
Nach der Anerkennung steht der Umsetzung des Stiftungskonzepts nichts mehr im Wege. Die Stiftung will gelebt werden!
Je nach Vermögenswerten und familiärem Hintergrund des Stifters sollten bei der Errichtung Steuerberater, Rechtsberater, Stiftungs- und Vermögensmanager hinzugezogen werden. Das Know-How dieser verschiedenen Experten bieten wir Ihnen aus einer Hand.
Helaba Trust Stiftungsmanagement mit renommierten Kooperationspartnern:
Von der Idee bis zur „Arbeitsfähigkeit“ einer Stiftung – wir bieten Know-how aus einer Hand.
Errichtung und Betreuung
Konzeption der Stiftungslösung, Anerkennungsverfahren, Abstimmung mit Aufsichts- und Finanzbehörden, Strategiegespräche
Verwaltung
Rechnungslegung, Jahresabschluss, Förderverwaltung, Korrespondenz mit Finanzverwaltung und Stiftungsaufsicht, Mitarbeit in Stiftungsgremien
Vermögensmanagement
Individuelle Vermögensverwaltung entsprechend gesetzlichen Regelungen und Stifterwillen
| Definition Stiftungen | |
| Eine Stiftung zeichnet sich dadurch aus, dass ein Vermögen einem bestimmten, auf Dauer angelegten Zweck unwiderruflich gewidmet wird. Nur Erträge werden für den Stiftungszweck ausgeschüttet, das Vermögen bleibt auf Dauer in seiner Leistungskraft erhalten. |
Kontakt Stiftungen

Elke Kurlbaum-Stanzel
Leitung Stiftungsmanagement
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