


Grundsätzlich sind Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen erbschaft- und schenkungsteuerbefreit. Steuerlich besonders interessant sind „Stiftungen zu Lebzeiten“. In der Gründungsphase und bei späteren Zuwendungen kann der Stifter erhebliche Sonderausgaben geltend machen. Hier trägt das Finanzamt bei Spitzenverdienern häufig bis zu 45 % (ohne Berücksichtigung von Kirchensteuern) zum Stiftungsvermögen bei.
In Anbetracht der steuerlich ausgesprochen interessanten Möglichkeiten sollten potentielle Stifter mit entsprechendem Einkommen zumindest über eine „Anstiftung“ in Jahren mit hoher Besteuerung nachdenken. Weiteres Vermögen kann dann „von Todes wegen“ zugestiftet werden.
Die Rechtsform
Der Stifter hat die Wahl zwischen einer rechtsfähigen (selbständigen) und einer treuhänderischen (unselbständigen) Stiftung. Beide Formen unterliegen den gleichen Anforderungen an Stiftungszweck und -vermögen. Die selbständige Stiftung ist als juristische Person rechtlich eigenständig, verfügt in der Regel über eine eigene Verwaltung und unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht. Diese Form ist eher für größere Vermögen geeignet, da mit der Verwaltung einige Kosten verbunden sind.
Bei der treuhänderischen Variante wird ein professioneller Partner – der Treuhänder – mit der Stiftungsverwaltung beauftragt. Sie weist Kostenvorteile bei Errichtung und laufender Arbeit auf und unterliegt nicht der Stiftungsaufsicht.
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Die Errichtung einer Stiftung | |
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Errichtung und Betreuung
Konzeption der Stiftungslösung, Anerkennungsverfahren, Abstimmung mit Aufsichts- und Finanzbehörden, Strategiegespräche
Verwaltung
Rechnungslegung, Jahresabschluss, Förderverwaltung, Korrespondenz mit Finanzverwaltung und Stiftungsaufsicht, Mitarbeit in Stiftungsgremien
Vermögensmanagement
Individuelle Vermögensverwaltung entsprechend gesetzlichen Regelungen und Stifterwillen
| Definition Stiftungen | |
| Eine Stiftung zeichnet sich dadurch aus, dass ein Vermögen einem bestimmten, auf Dauer angelegten Zweck unwiderruflich gewidmet wird. Nur Erträge werden für den Stiftungszweck ausgeschüttet, das Vermögen bleibt auf Dauer in seiner Leistungskraft erhalten. |
Kontakt Stiftungen

Elke Kurlbaum-Stanzel
Leitung Stiftungsmanagement
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