Ausdruck vom:

Druckversion

Stiftungen - Steuerprivilegien nutzen!

Grundsätzlich sind Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen erbschaft- und schenkungsteuerbefreit. Steuerlich besonders interessant sind „Stiftungen zu Lebzeiten“. In der Gründungsphase und bei späteren Zuwendungen kann der Stifter erhebliche Sonderausgaben geltend machen. Hier trägt das Finanzamt bei Spitzenverdienern häufig bis zu 45 % (ohne Berücksichtigung von Kirchensteuern) zum Stiftungsvermögen bei.

In Anbetracht der steuerlich ausgesprochen interessanten Möglichkeiten sollten potentielle Stifter mit entsprechendem Einkommen zumindest über eine „Anstiftung“ in Jahren mit hoher Besteuerung nachdenken. Weiteres Vermögen kann dann „von Todes wegen“ zugestiftet werden.

 

Die Rechtsform

 Der Stifter hat die Wahl zwischen einer rechtsfähigen (selbständigen) und einer treuhänderischen (unselbständigen) Stiftung. Beide Formen unterliegen den gleichen Anforderungen an Stiftungszweck und -vermögen. Die selbständige Stiftung ist als juristische Person rechtlich eigenständig, verfügt in der Regel über eine eigene Verwaltung und unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht. Diese Form ist eher für größere Vermögen geeignet, da mit der Verwaltung einige Kosten verbunden sind.

Bei der treuhänderischen Variante wird ein professioneller Partner – der Treuhänder – mit der Stiftungsverwaltung beauftragt. Sie weist Kostenvorteile bei Errichtung und laufender Arbeit auf und unterliegt nicht der Stiftungsaufsicht.

Informationen zur Errichtung eine Stiftung Die Errichtung einer Stiftung
Von der Idee bis zur "Arbeitsfähigkeit" einer Stiftung ...

Unser Angebot

Helaba Trust Stiftungsmanagement mit renommierten Kooperationspartnern:

Von der Idee bis zur „Arbeitsfähigkeit“ einer Stiftung – wir bieten Know-how aus einer Hand.

Errichtung und Betreuung

Konzeption der Stiftungslösung, Anerkennungsverfahren, Abstimmung mit Aufsichts- und Finanzbehörden, Strategiegespräche

Verwaltung

Rechnungslegung, Jahresabschluss, Förderverwaltung, Korrespondenz mit Finanzverwaltung und Stiftungsaufsicht, Mitarbeit in Stiftungsgremien

Vermögensmanagement

Individuelle Vermögensverwaltung entsprechend gesetzlichen Regelungen und Stifterwillen

Definition Stiftungen
Eine Stiftung zeichnet sich dadurch aus, dass ein Vermögen einem bestimmten, auf Dauer angelegten Zweck unwiderruflich gewidmet wird. Nur Erträge werden für den Stiftungszweck ausgeschüttet, das Vermögen bleibt auf Dauer in seiner Leistungskraft erhalten.

Service

Kontakt Stiftungen

Elke Kurlbaum-Stanzel

Leitung Stiftungsmanagement
Junghofstraße 24
60311 Fankfurt/Main
Tel.: 069/29970-107
e-Mail: Stiftungsmanagement

Downloads und Links

Zum Portal "Ihre Stiftung.de"

 

Kundenbroschüre
Kundenpräsentation

Login WISPlusNET

Bitte melden Sie sich an!